Werbeschilder
In der denkmalgeschützten Altstadt und an Baudenkmalen gelten besondere gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen. Werbeanlagen sind hier zusätzlich gemäß § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes genehmigungspflichtig. Werbeanlagen sind so zu gestalten, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmalen nicht beeinträchtigt wird. Es gilt die Gestaltungssatzung Altstadt Celle.Neben den vielen "Allerwelts-Reklameschildern" gibt es in Celle doch einige, aus meiner Sicht, besonders schöne Werbeschilder.
Zusammenstellung unvollständig.
*) Firma nicht mehr aktiv
Betten Gebers
Zöllnerstr.
Bäckerei Rönitz<*)
Großer Plan 5A
HUTH`S Kaffee & Feinkost
Großer Plan 7
KIES KRAUSE
Großer Plan 17/18
Schreibwaren Haupt *)
Zöllnerstraße 2
Schweine-Schulze
Neue Straße 36
Antiquitäten Wolter *)
Aufname vom Standort: Schuhstraße